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Thema (bis auf weiteres): Neubau der Feuerwehrgerätehäuser für Reinbek Stadt und Reinbek-Ohe - Stand: 21.5.2018

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Fragen und Antworten zum Thema Standortbestimmung für den Neubau der Feuerwehrwache Reinbek Stadt ab 12.12.2013

Björn Grüßer, 30.12.2013

Fragen, Antworten, Kommentare und Zitate zur Standortbestimmung für den Neubau einer Feuerwehrwache Reinbek-Stadt:

1. Warum wird ein neuer Standort für die Feuerwehrwache Reinbek-Stadt gesucht?

    • Der bisherige Standort an der Klosterbergenstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen und Vorschriften. Der Bedarfsplan wird nicht mehr erfüllt, der beauftragte Gutachter der Fa. Forplan bestätigt in seinem Gutachten diesen Punkt. Sowohl in der Größe, als auch in der Gewichtsbelastung der Fahrzeughalle. Darüber hinaus gibt es massive Parkplatz-Probleme durch die heranfahrenden Feuerwehrleute im Alarmfall. Die Stadt unterhält noch zwei weitere Wachen: In Ohe und in Schönningstedt.

2. Hat der Rettungsdienst (Krankenwagen, Notarztwagen, Rettungswagen) mit der Standortfrage der Feuerwehrwache etwas zu tun?

    • Nein. Im Rettungsdienst ist der Kreis Stormarn der Träger, nicht die Stadt. Dieser wird für Reinbek mit zwei Standorten Birkenweg (DRK) und am Krankenhaus Reinbek (RVS) abgedeckt. Die Wachen sind mit hauptamtlichen Rettungsassistenten abgedeckt. Im Rettungsdienst gelten auch andere Hilfsfristen (12 Minuten in S-H), als für die Feuerwehr (10 Min. in S-H).

3. Welche Standort-Möglichkeiten standen zuletzt zur Auswahl?

    • Mühlenredder, dortiger Grandplatz der TSV Reinbek am Mühlenredder
    • Städtischer Betriebshof an der Hermann-Körner-Straße 51
    • Kampsredder (kleiner Wirtschaftsweg westlich abzweigend von der Schönningstedter Straße oberhalb der Einmündung Wohltorfer Straße)

4. Was ist bei der Standort-Auswahl zu berücksichtigen?

    • Als unerlässlicher Punkt und daher maßgebend: Der Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw (Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 - IV 333 - 166.035.0 - Link) - dort steht  unter Punkt 2.2.1 "Bei der Konzeption der Standorte der Feuerwehrhäuser, der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstung ist insbesondere auch die unter normalen Umständen innerhalb des Gemeindegebietes anzustrebende Hilfsfrist von zehn Minuten zu berücksichtigen. Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen/Tätigwerden der Feuerwehr." Normal heißt in diesem Zusammenhang, dass Glatteis, ein eigener Unfall während der Anfahrt, der Duplizitätsfall (mehrere Alarme zur gleichen Zeit) usw. nicht mitzurechnen sind. Hingegen muss ein ständiges verkehrsbedingtes "Nadelöhr" mit einkalkuliert werden. Dazu zählt auch die derzeitige Situation an der Bergstraße/Landhausplatz.  Eine "Verlängerung" der Hilfsfrist, wie von der CDU ins Gespräch gebracht,  ist nicht gestattet - auch nicht ausnahmsweise oder temporär. Es sind die Gebiete der Stadt zu berücksichtigen. Alle Bürger haben gleiche Rechte, auch unabhängig davon, ob Sie bei Bezug einer Wohnfläche oder beim Bau eines Hauses davon wussten, dass die Hilfsfristerfüllung unmöglich ist. In einem stattgegebenen Bauantrag hat die Stadt die Einhaltung der Hilfsfristen zu berücksichtigen.
    • Die Politiker sind in ihrer Entscheidung angehalten die Baukosten zu berücksichtigen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Reinbek stellte unlängst fest, dass alle drei genannten Standorte in etwa die gleichen Kosten mit sich bringen. Während beim Mühlenredder der vorhandene D-Jugend-Fußballplatz vor dem Vereinsheim dann zu einem ganzjährig bespielbaren Kunstrasenplatz umgebaut werden müsste, bedarf es beim Bauhof den Wanderweg zu entfernen und das Regenrückhaltebecken ggf. unterirdisch anzulegen. Das Gelände am Kampsredder müsste erst von der Stadt aus Privatbesitz erworben und erschlossen werden.
    • Eine Verlängerung der Anfahrtswege für die Feuerwehrleute bedeutet eine Verzögerung beim Antreffen am Einsatzort. Darüber hinaus führt eine verlängerte Anfahrtsstrecke zur Wache zu einer Erhöhung des Unfallrisikos, sowohl für die Feuerwehrleute, als auch für andere Verkehrsteilnehmer.

5. Was bedeutet Hilfsfrist ?

    • Die Hilfsfrist für die Feuerwehren wird in Schleswig-Holstein durch den Organisationserlass Feuerwehren festgelegt. Der Erlass hat keine empfehlende Funktion, sondern enthält für die kommunale Selbstverwaltung verbindliche Durchführungsbestimmungen des Schleswig-Holsteinischen Brandschutzgesetzes.
    • Eine Hilfsrist setzt sich per Definition aus drei Faktoren zusammen: Gesprächs- und Dispositionszeit (der Disponent unter 112 in Bad Oldesloe nimmt den Notruf entgegen und alarmiert die zuständige Feuerwehr - etwa 2 Minuten), Ausrückzeit (die alarmierten Feuerwehrleute werden über Pieper alarmiert und begeben sich auf den Weg, treffen an der Wache ein und müssen sich die Schutzkleidung anziehen und die Fahrzeuge besetzen - etwa 4 Minuten), Anfahrtszeit (effektive Fahrzeit von der Feuerwehrwache zum Einsatzziel bis zur Ankunft - etwa 4 Minuten). Je nach Lage der Wache (Nähe zu einem Wohngebiet, wie beim Mühlenredder) kann die Ausrückzeit auch kürzer sein, da die Feuerwehrleute schneller an der Wache und somit insgesamt schneller am Einsatzort sein können. Der Kehrfall, wie beim städtischen Betriebshof liegt aber auch auf der Hand: Wenn die Feuerwehrleute länger zur Feuerwehrwache brauchen (weil die Wache eben nicht in ihrem Wohngebiet liegt), dann verlängert sich die Ausrückzeit und damit verkürzt sich die noch zur Verfügung stehende Anfahrtszeit innerhalb der Hilfsfrist. Herr Reimann, der Feuerwehraufsichtsbehörde des Kreises Stormarn rügt, dass dieser wichtige Punkt bei der bisherigen Standort-Planung noch keine ausreichende Beachtung gefunden hat. Die Hilfsfrist darf  und sollte sogar unterschritten werden! Sie stellt einen Grenzwert dar, der maximal zulässig ist. Ein schnelleres Eintreffen der Hilfskräfte sichert ggf. Werte und bewahrt Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod .
    • Definition: http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsfrist

6. Was für Mittel sind einzuplanen, damit die Hilfsfrist erfüllt wird?

    • Um eine Menschenrettung rechtzeitig bei einem kritischen Wohnungsbrand durchzuführen ,
      müssen die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort eintreffen.  Ein Löschgruppenfahrzeug verfügt über eine Gruppenbesatzung mit 9 aktiven Feuerwehrleuten, davon 4 Atemschutzträger . Daneben ist die Funktion des Einsatzleiters (Zugführers) zu besetzen, der in der Regel mit einem Einsatzleitwagen anrückt.
    • Wenn es Gebäude gibt, die höher als 12,20 Meter sind und nur einen Fluchtweg als Treppe aus den oberen Stockwerken haben, ist zusätzlich (!) innerhalb der Hilfsfrist ein Feuerwehrfahrzeug einzuplanen, das für die Rettung aus der Höhe geeignet ist (z.B. Drehleiter). Auch dieser ist ausreichend mit geeigneten Feuerwehrleuten zu besetzen. Hieraus läßt sich ableiten, wie viele Feuerwehrleute, wie unter 7.4 beschrieben, für den Südlichsten Teil der Stadt notwendig wären.

7. Gibt es Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind?

    • "Der von der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland) für richtig angesehene sogenannte „Erreichungsgrad“ von nur 95 % ........bezieht sich nicht auf die Fläche des Einsatzgebiets (mit der Folge, dass 5 % des Ausrückebezirks schon planerisch nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden müssten), sondern auf die Zahl der Einsatzfahrten, bei denen die Hilfsfrist innerhalb des gesamten Ausrückebezirks tatsächlich eingehalten werden kann. Dass die Hilfsfristen unter besonderen tatsächlichen Umständen, z.B. Verkehrs- und Witterungseinflüssen, nicht in 100 % der Einsatzfahrten eingehalten werden können, ändert nichts an der Verpflichtung, standortplanerisch die Einhaltung der Hilfsfrist unter normalen Umständen auf 100 % der Fläche des Ausrückebezirks der Ortswehr Reinbek zu beziehen" (zitierter Wortlaut, Klaus-Peter Puls, rechtliche Anmerkungen 25.11.2013). Besser kann ich es nicht umschreiben. Fälschlicherweise wird die tatsächliche Erfüllungsquote der geforderten 95% bei einigen Politikern bereits in die Flächenplanung integriert.
    • Je schneller die Anfahrt für die Feuerwehrleute zur Wache, desto mehr Zeit bleibt für die Anfahrt zum Einsatzort. Strategisch ist also ein Wachstandort am Mühlenredder, einem am städtischen Betriebshof (SBH) vorzuziehen, da am Mühlenredder 18 Feuerwehrleute im Umkreis von 1000m wohnen. Um den städtischen Betriebshof (SBH) sind es im Umkreis von 1000m lediglich 4!
    • Reinbek hat eine besondere Struktur. Die Stadt hat 31 qkm Fläche und streckt sich über mehrere Ortsteile, die weitläufig verteilt sind. Ein wichtiger Punkt in Struktur und Größe, der eine besondere Situation darstellt. Daher ist eine Abdeckung nur mit mehreren Feuerwehrwachen möglich.
    • Da die Feuerwehr freiwillig ist, ist bei Alarmierung nicht ersichtlich, wie viele Feuerwehrleute zum Zeitpunkt des Alarms verfügbar sind. Daher müssen mehr Feuerwehrleute alarmiert werden, als für ein jeweiliges Fahrzeug notwendig wären. Herr Reimann von der Feuerwehraufsichtsbehörde des Kreises Stormarn geht dabei von „20 Personen-Alarmierungen“ aus, um ein 9-Personen-Feuerwehrfahrzeug planerisch besetzen zu können. Es gibt 67 aktive Feuerwehrleute in der Feuerwehrwache Reinbek-Stadt. Die Anzahl ist ohnehin knapp. Für einen gefestigten Ablauf wären etwa 85 Feuerwehrleute notwendig. Ein Verteilung auf mehrere Standorte, kann dazu führen, dass die Feuerwehrwache Reinbek handlungsunfähig wird. Besonders problematisch ist die Verfügbarkeit der Feuerwehrleute Wochentags während der Tageszeit, in der sich viele außerhalb der Stadt aufhalten.
    • Auf einer Internet-Seite des Innenministerium Schleswig-Holstein/Landesfeuerwehrschule gibt es einen grafischen Rechner für Einsatz-Radien.  Dieser ist zwar sehr theoretisch, denn er zieht Kreise um einen zu setzenden Wachstandort, ohne die individuelle Straßenführung, städtische Strukturen, Verkehrssituationen zu berücksichtigen. Rechnerisch kommt dabei ein Radius für Reinbek von 1,9 km um einen Wachstandort zustande. Erstaunlicherweise deckt sich dieser Radius nahezu mit den Erfassungen durch die Probe-Alarmfahrten. Diese 1,9 km sind also als eine Planungsgrundlage anzusehen. Eine tatsächliche Erfassung, wie sie der Stadt durch Probe-Alarmfahrten vorliegen, stellen Werte dar, die erheblich genauer sind.
    • Aus den Verträgen zur Eingliederung der Gemeinden Schönningstedt und Ohe am 1.Januar 1974 lässt sich schließen, dass ein damaliger Fortbestand der Wachen für notwendig erachtet wurde. Daher, so Herr Reimann,  kann eine Zusammenlegung der bestehenden Feuerwehrwachen nicht erfolgen. Des Weiteren sind in der Planung drei Wachstandorte zur Sicherstellung der Hilfsfristen erforderlich. Die Lage der jeweiligen Feuerwachen ist dabei von größter Bedeutung.
    • Es wird immer wieder erwähnt, dass der städtische Betriebshof (SBH) "ja nur 300m" vom Standort Mühlenredder entfernt sei und, dass es nur wenige Sekunden Differenz Fahrtzeit sei. Diese Angabe ist falsch. Es sind nicht 300 Meter, sondern 600 Meter, allerdings Luftlinie. Da die Feuerwehrwagen und die Feuerwehrleute auf dem Weg zu Wache nicht fliegen können, interessiert kein Luftweg, sondern die effektive Fahrtstrecke. Die Fahrtstrecke vom städtischen Betriebshof über die Hermann-Körner-Straße zum Grandplatz Mühlenredder beträgt 1,2 km. Die Strecke vom städtischen Betriebshof zur Kreuzung Mühlenredder/Schulstraße beträgt 815 Meter. Diese Strecke ist keinesfalls wie schon behauptet wurde in 15 Sekunden zu fahren - dieses würde bedeuten, bei einem fliegenden Start mit dem Löschwagen im Schnitt über 200 km/h schnell zu sein. Auch hier zeigt sich ,wie wichtig es ist, Behauptungen zu hinterfragen.
    • "Blaulichtfahrten" sind Einsatzfahrten mit Sonderrechten. Es heißt dazu : "Die Sonderechte sind zugelassen unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht".  Der Fahrer mit einem solchen Fahrzeug darf nicht machen was er will. Er hat sein Fahrverhalten in äußerster Vorsicht nachzukommen. Bei den Feuerwehrwagen handelt es sich um schwere Sonderfahrzeuge, oftmals mit viel Wasser beladen, die sich wie ein beladener LKW fahren. Die technischen Möglichkeiten sind in Bezug auf Wendigkeit, Beschleunigung und Fahrdynamik begrenzt und eine schnelle Fahrt gefährlich. Die Feuerwehrleute passen die Geschwindigkeit während einer Einsatzfahrt mit Sonderrechten den Gegebenheiten an. Sie sind geschult und erfahren in Umsicht und bewegen die Feuerwehrwagen voraussehend und verantwortungsvoll. Der Wehrführer achtet auf die Einhaltung aller Vorschriften. Die Feuerwehrleute selbst als Gefahr darzustellen, hieße den Bock zum Gärtner zu machen.

8. Was wurde getan, um die drei Standort-Optionen für den Wachstandort Reinbek-Stadt (siehe Punkt3) zu prüfen?

    • Es wurde die Firma Forplan (Link) von dem Feuerwehrausschuss beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Der Preis dafür betrug etwa 22.000 Euro. Das Gutachten umfasst 118 Seiten und ist auf Wunsch öffentlich einsehbar.
    • Es wurden mehrere Fachleute mehrfach angehört und befragt. Hierzu gehörte Herr Reimann,  von der Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarn, der Revierleiter der Polizei-Wache Reinbek Herr Eggert Werk,  Jürgen Kalweit von der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord, der Gemeindewehrführer Karsten Hein und der Kreisbrandmeister  Herr Riemann, (Vorsicht - Namensähnlichkeit zu Reimann, s.o.).
    • Der Feuerwehrausschuss beschloss Test-Alarmfahrten (Link) zur Erfassung der Ist-Situation vom Kampsredder und vom städtische Betriebshof (SBH).
    • Dies Ergebnisse liegen der Politik und Verwaltung vor. Herr Noetzel, Leiter Amt für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Reinbek und Herr Reimann von der Feuerwehraufsicht Kreises Stormarns nahmen an dieser Erfassung teil und überwachten die korrekte Ausführung und Auswertung.

9. Was sagen Fachleute und Personen, die in dieser Frage in Verantwortung stehen, oder von dem Feuerwehr-Ausschuss beauftragt wurden?

    • Alle (!) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Mühlenredder der geeigneste Standort ist, der zur Auswahl steht. Als Begründung wurde stets die bestmögliche Erfüllung der Hilfsfristen angeführt.

10. Welche Fraktion setzt sich für welchen Feuerwehr-Standort ein?

    • Die FDP mit ihrem parteilosen Vertreter Björn Grüßer und der parteilose Stadtverordnete Puls setzen sich für den Mühlenredder ein.
    • Die CDU, die SPD, die Grünen möchten den städtischen Betriebshof als Standort.
    • Forum21 favorisiert den Kampsredder.

11. Gibt es vergleichbare Situationen in anderen Städten?

    • Es ist schwer, da jede Stadt über andere geographische Situationen verfügt und die Verkehrsdichte und -Führung auch differiert. Jedoch ist Brunsbüttel in einer Frage ähnlich konfrontiert gewesen: In einer Beschlussvorlage der Verwaltung im Jahre 2009 wird ein Erhalt und Ausbau der drei Feuerwehrstandorte empfohlen, damit die Hilfsfristen ausreichend erfüllt werden können. Die Politik stimmte dieser Beschlussvorlage der Verwaltung zu, und die Stadt betreibt erfolgreich, erlass- und gesetzkonform die drei Standorte.

12. Warum ist ein Vergleich mit Hamburg oder anderen Orten nicht möglich?

    • Die Hilfsfrist gilt auch für die Berufsfeuerwehren der Hansestadt Hamburg. Um eine Einhaltung der Hilfsfrist im Einsatzgebiet zu gewährleisten, verfügt die Hansestadt Hamburg neben der Berufsfeuerwehr über 87 Freiwillige Feuerwehren an diversen Standorten.  Bei einer Berufsfeuerwehr verkürzt sich die Ausrückzeit, weil die Einsatzkräfte sich am Standort der Feuerwehrwache befinden. Dadurch erhöht sich im Verhältnis zu einer Freiwilligen Feuerwehr der Aktionsradius hinsichtlich des Anmarschweges.

13. Welche Argumente werden gegen den Standort Mühlenredder angeführt?

    • Es wird von einzelnen Vertretern der CDU, SPD und Grünen immer mal wieder das Argument der Gefährdung der Schulkinder am Mühlenredder angeführt. Es ist nicht klar, ob sich die Fraktionen geschlossen dieser propagierten Meinung anschließen. Herr Reimann von der Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarn, der Gemeindewehrführer, die Verwaltung (der Bürgermeister), Herr Eggert Werk, Revierleiter der Polizei, Herr Puls freier Stadtverordneter und ich, Björn Grüßer für die FDP-Fraktion, teilen diese Bedenken nicht. Zum einen ist kein Fall in Deutschland bekannt, bei dem ein gewählter Feuerwehrstandort jemals zu einem Personenschaden bei Schulkindern aus benachbarten Schulen geführt hat. Unsere Nachbarstadt Glinde kann in dieser Angelegenheit auch auf viele Jahre Erfahrung zurückblicken, denn dort ist diese Situation vergleichbar gegeben. Des Weiteren liegt die Feuerwehrwache Schönningstedt in einem Gebäude mit einem Kindergarten. Es ist kein Fall bekannt, dass es jemals zu einem Unfall mit Kindern kam. Es wird darüber hinaus bei einer solchen Argumentation vergessen, dass die viele Feuerwehrleute immer (!) den Mühlenredder passieren müssten, egal wo der hilfsfristkonforme Standort liegt, zumal die meisten Feuerwehrleute im "Berliner Viertel" und nördlich davon wohnen. Leser dieser Seite, machten mich darauf aufmerksam, dass eine jetzige Wohnlage der Feuerwehrleute, eine ungünstige Planungsvoraussetzung für einen Feuerwehrwachstandort wäre. Im Prinzip stimmt das Argument. Jedoch gibt es drei Gegenargumente zu dieser Aussage:  Zum einen kann man aus dem Wissen der Vergangenheit heraus sagen, dass die meisten der Feuerwehrleute Reinbeks (Stadt) stets aus dieser Gegend kamen. Seit Jahrzehnten. Warum sollte sich das plötzlich ändern? Ein neuer Wachstandort kann nur auf einer "Ist-Basis" geplant werden. Alle Zukunfts-Vermutungen, wie mal was sein könnte, haben weder Einfluss auf die bestehenden verbindlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und sind sinnlos im Anspruch der täglichen Arbeit der Feuerwehr. Der dritte Punkt ist der, dass das Gewerbegebiet nicht als Wohnraum zulässig ist. Somit wird sich auch in Zukunft, an der ungünstigen Lage des städtischen Betriebshofes in diesem Aspekt, nichts ändern.
    • Der Gemeindewehrführer betont, dass der Mühlenredder-Standort gut dafür wäre, Jugendliche an die Feuerwehr heranzuführen und gemeinsame Projekte mit den Schulen denkbar wären. In Bezug auf den demographischen Wandel und den Zukunftsoptionen ist dies ein sehr wichtiger Aspekt, um auch in Zukunft die Sicherstellung der Freiwilligen Feuerwehr Reinbek-Stadt zu gewährleisten. Bauliche und verkehrliche Maßnahmen zur zusätzlichen Sicherheit am Mühlenredder sind umsetzbar, falls diese tatsächlich erforderlich wären. Der Gutachter der Fa. Forplan erwähnt keine solche Maßnahme in seinem Gutachten.
    • Die Feuerwehr Reinbek führt zudem an, dass in Umkreis der jetzigen Wache Klosterbergenstraße wesentlich mehr Kinder im direkten Einzugsbereich sind und es in all den Jahren zu keiner bekannten Gefährdung gekommen sei. In der Rubrik Karten, sehen Sie zwei Vergleichskarten der Feuerwehr Reinbek: (Link)
    • Der Preis für die Ersatzspielfläche der TSV Reinbeks wurde zuletzt auf der Feuerwehr-Ausschusssitzung mit über 1 Million Euro beziffert. Dieser Preis scheint jedoch bei bekannten Erkenntnissen als viel zu hoch angesetzt (siehe auch Punkt 4.2).

14. Welche Argumente werden gegen den Standort städtischer Betriebshof (SBH) angeführt?

    • Als wichtigstes Argument der "Betriebshofgegner" werden die großen Hilfsfrist-Lücken in Reinbek Süd angeführt. Diese sind in der Theorie auf dem grünen Tisch bereits berechnet worden und haben sich in den Probe-Alarmfahrten der Feuerwehr bestätigt. In der Praxis sah die Problematik um Hilfsfrist-Lücken noch viel schlimmer aus, als es bereits befürchtet worden war. Es muss sich dabei stets vor Augen geführt werden, dass gerade in  südlichen Bereich der Stadt viele große Gefahrenpotentiale liegen, bei denen ein schnelle Hilfe (auch ggf. schneller als die Hilfsfrist maximal zulassen würde) über Erfolg oder Katastrophe entscheiden: Das Krankenhaus St.Adolf-Stift, 2 Seniorenheime, eine Tankstelle,  das Sachenwald-Hochhaus, das Waldhaus Reinbek und das Sachsenwald Hotel, die Bahnlinie mit Personen- und Güterverkehr, das Schloss und viele Hochhäuser, wie zum Beispiel Am Ladenzentrum. Wir erinnern uns an die schnelle Hilfe bei den Bränden in der Vergangenheit im Krankenhaus, dem Hochhaus am Weißenseer Weg und dem Hotel Waldhaus. Die Erfahrungen aus diesen Ereignissen sollten nicht vergessen werden.  "Betriebshofbefürworter" entgegnen, dass mit höheren Geschwindigkeiten (u.a. genannten 85 km/h) der Aktionsradius vergrößert und damit die Hilfsfristen erfüllt werden könnten. Es ist jedoch dabei anzumerken, dass in der jüngsten Rechtsprechung bereits 57 Km/h auf einer Einsatzfahrt als ein grob fahrlässiges Verhalten verurteilt wurde. Des weiteren ist den Feuerwehrleuten nicht vorzuschreiben, wie schnell sie fahren sollen. Diese Entscheidung hat der Fahrer im Moment der Fahrzeuglenkung selber zu treffen und er hat sich nach den momentanen Möglichkeiten unter der Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen zu verhalten. Durchschnittlich 85km/h oder ähnliche Werte entbehren jeglicher Grundlage und Kenntnis, da sie im Stadtgebiet von den benötigten Feuerwehrwagen nicht erreichbar sind. 
    • Der LKW-Rangier-Verkehr im Gewerbegebiet ist erheblich. Ebenso stellen der Sportpark, die Ladenzeile, die zahlreichen Gewerbebetriebe, das Freizeitbad, eine Tankstelle und die kurvenreiche Strecke der Hermann-Körner-Straße ,besondere Verkehrspunkte dar, die ein zügiges Vorankommen stark beeinträchtigt und eine gleichmäßige Fahrt erschweren - sowohl auf der Anfahrt zur Wache, als auch bei der folgenden Alarmfahrt zum Einsatzort. Das bestätigen die Feuerwehrleute aus jüngsten Erfahrungen. Solche unübersichtlichen Verkehrsituationen stellen zusätzliche Unfallrisiken dar.
    • Die Größe, der zur Verfügung stehenden Fläche am städtischem Betriebshof langt nicht zur Erfüllung der Vorgaben für eine Feuerwehrwache, so Herr Reimann von der Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarn und Herr Kalweit von der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord. Dieser Argumentation schließt sich die Verwaltung an. Mit Äußerungen wie "mit einem bisschen Raffinesse und gutem Willen" wie der Fraktionsvorsitzende der Grünen am 7.12.2013 in der Presse verlauten ließ, ist es eben nicht getan. Es gelten klare Vorschriften und Gesetze um den Arbeitsablauf und die Sicherheit der Feuerwehrleute zu gewährleisten. Für die Haftung und die Erlaubnis zum Betrieb einer Feuerwehrwache, ist die Umsetzung der Maßgaben von höchster Wichtigkeit. Eine fehlerhaft erstellte Feuerwehrwache kann keine Zulassung erhalten und wäre damit eine Bauruine. Darüber hinaus wäre die Auftragsannahme und Ausführung eines Ingenieurbüros in Frage zu stellen, wenn sich durch Vorgaben die Vorschriften nicht umsetzen lassen (Stichpunkt Haftung).  Der Bürgermeister befürchtet eine spätere Verlegung des städtischen Betriebshofs von dem Grundstück der Hermann-Körner-Straße, als bereits einkalkuliertes Ereignis, welches natürlich den preislichen Rahmen sprengen würde und auch das Hilfsfristenproblem nicht löst. Auch ist zu bedenken, dass eine in den Ausmaßen und Lage zu knapp kalkulierte Wache bei einer Verlängerung der Feuerwehrfahrzeug-Ausmaße in der Zukunft, die Wache ebenso unnutzbar machen könnte, wie jetzt die Wache in der Klosterbergenstraße. Auch dort wurde seinerzeit zu knapp geplant und dabei die möglichen Veränderungen vernachlässigt, was die Stadt nun 2013 zum handeln zwingt. Es droht der gleiche Fehler erneut zu entstehen.
    • Die Planung sieht für den Bauhof aus der Grundstücksgeometrie (schlauchförmig) heraus eine Ausfahrt der Feuerwehrwagen im rechten Winkel zur Hermann-Körner-Straße vor. Diese einzige Möglichkeit zur theoretischen Umsetzung einer Feuerwehrwache am städtischen Betriebshof stellt eine deutliche Verschlechterung zur Wache an der Klosterbergenstraße dar. Ein Ausfahrtstau auf dem Gelände ist ebenso zu befürchten, wie vermehrte Unfälle beim Ausrücken. Das Ausrücken der Feuerwehrwagen stellt statistisch bereits eine hohe Unfallgefahr dar, so Herr Reimann.
    • Eine notwendige Umgestaltung des Betriebshofes schränkt den derzeitigen Betrieb ein. Der städtische Betriebshof benötigt die jetzigen Flächen. Es war ein früherer politischer Beschluss, den städtischen Betriebshof an der jetzigen Stelle in der derzeitigen Größe anzulegen. Da die Stadt seitdem gewachsen ist, wachsen parallel dazu auch die Bedürfnisse eines Betriebshofs in Bezug auf Lager- und Arbeitsfläche.
    • Dass auch für die SPD-Reinbek der Standort städtischer Bauhof in Bezug auf Hilfsfristen bedenklich ist, zeigen die jüngsten Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden, indem er vorschlägt die Tempo-30-Zone Schulstraße aufzuheben und parkende Autos auf der Schulstraße zu verbieten, um den Feuerwehrwagen höhere Geschwindigkeiten zu ermöglichen und somit eine schnellere Fahrt in die südlichen Gebiete der Stadt zu ermöglichen (siehe 14.1). Solche Maßnahmen bräuchte es gar nicht, wenn man bereits einen Wachstandort nehmen würde, der die Anforderungen in Bezug auf Hilfsfristen erfülle. Des Weiteren schien er bei einem solchen Vorschlag vergessen zu haben, dass genau er es war, der paradoxer Weise eine Gefährdung von Schulkindern durch die Feuerwehr beschrieb - offenbar entfiel ihm dabei, dass es in der Schulstraße (!) auch Kinder und Jugendliche gibt. In solchen Bereichen gilt die besondere Vorsicht! Ohne "wenn und aber"!

15. Warum scheidet der Kampsredder in der voranschreitenden Diskussion um einen Standort aus?

    • Obgleich für den Standort Kampsredder zunächst eine breite Akzeptanz in der Politik herrschte, so stellte man rasch fest, dass die Hilfsfristen von dort sehr große Lücken im Stadtgebiet bedeuten.  Durch die Nähe zur Feuerwehrwache Schönningstedt lag der Gedanken nahe, die beiden Wachen zusammenzulegen. Dies ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich und es würde auch keine rechnerische Verringerung der Feuerwehrleute, Fahrzeuge und Material und damit keine Kostenersparnis bedeuten, denn der Bedarf wird  durch einen Schlüssel festgelegt, der in den jeweiligen Wachgebieten festgelegt wurde.
    • Die Befürworter des Kampsredder sehen das städtische Zentrum in der Zukunft weiter im Norden. Dies ist jedoch bislang nur eine Vermutung und darf keinesfalls Einfluss auf bindende rechtliche Vorgaben in der „bestehenden Situation“ nehmen. Der Wunsch Neuschönningstedt durch einen nördlicheren Standort besser versorgen zu können, kann demnach nicht durch eine Wache Reinbek-Stadt geschehen und muss zukünftig durch eine neue Diskussion in dem jeweiligen Wachgebiet  hinterfragt werden und ist zwingend als gesonderter Punkt zu betrachten. Für die Planung Feuerwehrswache Reinbek-Stadt sind ausschließlich die Bedürfnisse und Anforderungen an diesen Standort zu berücksichtigen.

16. Welche Gebiete (auch teilweise) sind bei einer Feuerwehrwache am städtischen Bauhof nach vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr in der Hilfsfrist zu erreichen? (Link)

    • Hinschendorf: Schaumanns Kamp, Am Holländerberg, Fernandinenweg, Langenhege, Schatzkammer, Dohlenstieg, Am Krähenwald, Wittenkamp, Störmerweg, Kreutzkamp
    • Reinbek-Südwest: Berliner Straße, Am Ladenzentrum, Lohbrügger Straße, Glinder Weg, Wildenhofeck, Hamburger Straße, Kurzer Rehm, Tannenweg
    • Reinbek Süd: Hamburger Straße, Böge, Loddenallee,  Maria-Merkert-Straße, Waldstraße, Eschenweg, Herzog-Adolf-Straße, Gärtnerstraße, Bahnsenallee, Buchtallee
    • Besondere Gebäude: Krankenhaus Reinbek, Sachsenwald-Hochhaus, Hotel Waldhaus Reinbek, Senioren-Residenz Reinbek, Schloss Reinbek, Altenheim der Schwestern von der heiligen Elisabeth
    • Nicht berücksichtigt bei dieser Aufstellung sind Straßen und Gebiete anderer Städte, für die vertragliche feuerwehrtechnische Absicherung im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe  zugesagt wurde.
    • Grundlage für diese Aufzählung ist die Erfassungen durch die Probe-Alarmfahrten vom städtischen Betriebshof (SBH) und davon ausgehend , dass sich die Ausrückzeit von 4 Minuten auf 5 Minuten wegen der längeren Anfahrt der Feuerwehrleute zum Standort städtischer Betriebshof (SBH) erhöht.

17. Wie viele Einwohner betrifft diese geplante und unzulässige Hilfsfrist-Lücke?

    • Die Verwaltung (öffentliche Beschlussvorlage 2013/60/052 vom 28.10.2013 S.7) und Herr Reimann von der Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarns schätzen 2500 Bürger - das entspricht etwa 9% der Bürger Reinbeks. Ich persönlich gehe von mehr als 3500 Bürgern, Personen bei der Arbeit und Patienten aus, die es ebenfalls zu schützen gilt.

18. Gibt es eine Möglichkeit den städtischen Bauhof als Feuerwehrstandort zu realisieren und dennoch die Hilfsfristen bestmöglich zu gewährleisten?

    • Ja, es müsste ein weiterer (dann vierter) Standort geschaffen werden, der dann die Lücken in der Hilfsfrist bedienen könnte. Eine solche Planung bringt jedoch Probleme mit sich: Zum einen sind die Kosten für zwei neue Wachstandorte erheblich höher, zum anderen stellt der Alarmierungsweg eine kaum umsetzbare Hürde dar. Vom Personal her müsste die Wehr Reinbek Stadt in zwei Wehren geteilt werden, wobei sich im Alarmfall an einem Standort eine Personal-Überschuss ergeben könnte, währen der andere Standort evtl. nicht ausreichend besetzt wäre.  Man liefe Gefahr, zwar alle rechtlichen Ansprüche erfüllt zu haben, jedoch in der Praxis eine Feuerwehr geschaffen zu haben, die nicht mehr schlagkräftig und einsatzbereit wäre.
    • Eine weitere Möglichkeit bestünde theoretisch in einer vertraglich vereinbarten und für die Stadt Reinbek kostenpflichtigen, nachbarschaftlichen Hilfe der Nachbarstädte.  In der Praxis können die „Nachbar-Feuerwehrwehren“ aus Glinde oder Lohbrügge aber die Lücken in der Hilfsfrist, die durch einen Standort am städtischen Bauhof (SBH) entstehe, nicht füllen, da auch diese Wehren zu lange Anfahrtszeiten haben (siehe Karten).
    • Die vertragliche Inanspruchnahme der nachbarschaftlichen Hilfe bei Feuerwehren ist für die Stadt gebührenpflichtig.

 19. Gibt es bei der Planung ökologische Punkte zu berücksichtigen?

    • Ja , bei allen drei genannten Standorten. Beim Standort Mühlenredder müssen in der Parkbucht vor dem Grandplatz einige oder alle Bäume gefällt werden. Der jetzige D-Jugend-Platz hinter dem Grandplatz würde durch einen ganzjährig bespielbaren Kunstrasenplatz ersetzt werden.
      Beim Standort städtischer Bauhof müsste der Wanderweg komplett für den Standort erschlossen werden. Bäume und Büsche müssten Pflastersteinen weichen. Für das Regenrückhaltebecken müsste eine Verlegung oder ein Umbau (unterirdisch?) eingeplant werden.
      Beim Kampsredder müssten die Alleebäume gefällt werden und die jetzige landwirtschaftliche Nutzfläche erschlossen und gepflastert werden.
    • Es muss erwähnt werden, dass ökologischen Gesichtspunkte keine Ausschlag gebende Relevanz bei der Standortwahl haben.

20. Die Stadt hat keinen Rechtsanspruch auf die Freiwilligkeit der Feuerwehrleute. Was passiert, wenn so viele Feuerwehrleute ihr Amt niederlegen, dass die Feuerwehr nicht mehr im Rahmen ihrer Verpflichtungen handlungsfähig wäre?

    • Die Feuerwehraufsichtsbehörde des Kreises Stormarn wäre gehalten, wegen fehlender Leistungsfähigkeit, die Anerkennung als öffentliche Feuerwehr für die Freiwillige Feuerwehr Reinbek-Stadt zu widerrufen.

21. Gibt es eine Aufsichts-Behörde, die Rechts- und Planungsfehler überwacht?

    • Ja, die Feuerwehraufsichtsbehörde des Kreises Stormarn, sowie das Innenministerium, als Kommunalausichtsbehörde für Städte über 20.000 Einwohner und in der Eigenschaft als oberste Feuerwehraufsichtsbehörde nach dem Brandschutzgesetz.

22. Was für Möglichkeiten haben diese Behörden?

    • Die kommunale Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein (Innenministerium) und die Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarn (Landrat) können rechtswidrige Beschlüsse beanstanden. Die Feuerwehraufsicht des Kreises kann einer Freiwilligen Feuerwehr die Anerkennung und damit der Gemeinde die Erlaubnis zum Betreiben der Feuerwehr entziehen, wenn von einem Standort aus die Hilfsfristen nicht flächendeckend eingehalten werden können.
    • Dieses war bislang in Schleswig-Holstein nicht notwendig, jedoch beobachten und verfolgen die beiden Behörden das Geschehen in Reinbek aufmerksam.

23. Welche Kandidaten standen in den betroffenen Gebieten in den jeweiligen Wahlkreisen zur Wahl?

24. Kann ich mich als Bürger an meinen gewählten Wahlkreis-Kandidaten wenden?

    • Ja. Unter der Rubrik "Links" können Sie die Kontakt-Daten der jeweiligen Parteien per Link erfahren. Nicht alle Seiten geben alle Daten bekannt. Es sind dort jeweils unterschiedlich Telefonnummern, e-mail-Adressen oder beides zu erfahren. Suchen Sie nach Begriffen wie Fraktion, Stadtverordnete, Ausschüsse oder bürgerliche Mitglieder.

25. Gibt es politische Vertreter, die in den betroffen Gebieten der Stadt leben?

    • Ja viele. Sogar u.a. Stadtverordnete. Warum diese als selbst Betroffene sich nicht ausreichend für die Interessen in Form der „Hilfsfrist-Erfüllung“ Ihrer Wähler, Ihrer Nachbarn, Ihrer Familie und sich selbst einsetzen, sollte von Wählern in Erfahrung gebracht werden.

26. Kann ich als Bürger Einfluss auf das weitere Geschehen nehmen?

    • Ganz klares "Ja". Die Politik ist jederzeit in der Lage Entscheidungen zu treffen, die Fehler aus der Vergangenheit revidiert und fachlich bessere Beschlüsse fasst, die dann auch umgesetzt werden können. Allen Bürgern möchte ich raten, Dialoge über das Thema zu führen, die Artikel der  lokalen Zeitungen zu verfolgen und die entsprechenden Internetseiten zu besuchen (siehe "Links"), sich aktuell zu informieren und für eigene Interessen zur Umsetzung rechtmäßiger und sachgerechter Erlasse Unterschriften zu sammeln und sich in einer Bürgerinitiative zu engagieren. Unterschriftensammlungen sollten zusammengetragen und dem Bürgermeister übergeben werden.
    • Für die nächsten Kommunalwahlen 2018 dürfen zuletzt getroffene Wahlentscheidung gründlich hinterfragt werden . Auch dieser Punkt muss genannt werden, denn es zeigt sich immer wieder aufs Neue, dass bei den Kommunalwahlen weniger die Ideologien wichtig sind, als vielmehr die Köpfe mit der richtigen Haltung. Jeder Politiker soll sich vor Augen führen, dass ein unzufriedener Wähler sehr wohl in der Lage ist, auch Nachbarn von seinen Gedanken mit Argumenten zu überzeugen. Eine Beteiligung der Bürger in der Kommunalpolitik ist wünschenswert. Dringend werden neue Köpfe mit frischen und vernünftigen Ideen gebraucht, wie sich auch in diesen Fall zeigt. Wenden Sie sich an die Person ihres Vertrauens.
    • Am 12.12.2013 fand im Rathaus eine Stadtverordnetenversammlung statt. Dort wurde über den Antrag von Herrn Puls, über eine Bürgerversammlung zu diesem Thema positiv abgestimmt. Diese Bürgerversammlung soll stattfinden, sobald eine Stellungnahme der Feuerwehraufsicht des Kreises Stormarn vorliegt.

Ein persönliches Schlusswort:

In der bestehenden Diskussion stehen sich zwei Standorte gegenüber:  Der Grandplatz am Mühlenredder und der städtische Betriebshof. Letzterer ist vom Bau- und Planungsausschuss als neuer Wachstandort Reinbek Stadt beschlossen worden und bedarf noch der Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Während sich am städtischen Betriebshof die Problematiken anhäufen und sich mit der nicht ausreichende Umsetzung der Hilfsfristverordnung als ein unüberwindbares Problem präsentiert und von den Fachleuten einstimmig abgelehnt wird, bleibt gegen den Standort Mühlenredder als einziges Gegenargument eine mögliche Gefährdung der Kinder in der näheren Umgebung.

Diese Gefährdung wird von den Fachleuten jedoch nicht gesehen, zumal am jetzigen Standort Klosterbergenstraße sich deutlich mehr Kinder im näheren Umkreis aufhalten. Und egal für welchen hilfsfristkonformen Standort man sich entscheidet, die Feuerwehrleute müssen zu einem großen Teil, ohnehin den Mühlenredder auf den Weg zur Wache passieren. Somit ist das Argument gegen den Standort Mühlenredder, eigentlich eines gegen alle möglichen Standorte mit Hilfsfristenerfüllung.
Eine bauliche Maßnahme zur weiteren Sicherung des Mühlenredders wäre jedoch, wenn gewünscht, umsetzbar und realisierbar. Weder in Glinde oder in Schönningstedt, noch bundesweit kam es bislang zu Unfällen mit Kindern, bei denen ein Wachstandort maßgeblich war.
Die Ausbaumöglichkeiten durch Platzverhältnisse, die mögliche Jugend-Anbindung an die Feuerwehr und die Nähe zu den Wohnsitzen der Feuerwehrleute, stellen weitere wichtige Argumente für den Mühlenredder dar.
Die Politik der Stadt Reinbek muss sich somit den Erkenntnissen und Erfahrungen der Fachleute und unserer Feuerwehrleute für den Wachstandort Mühlenredder aus rechtlichen, vernünftigen und moralischen Verpflichtungen heraus anschließen und die dementsprechende Entscheidung treffen.

Björn Grüßer, 12.12.2013